Vielen Dank, dass Sie Phonemos by linkyard ltd. nutzen ! Wir freuen uns, Sie hier zu haben.
Diese Phonemos Servicebedingungen (diese " Bedingungen") beschreiben Ihre Rechte und Pflichten als Kunde des Phonemos Cloud-Produkts (Software-as-a-Service). Diese Bedingungen gelten zwischen Ihnen (" Kunde") und linkyard ltd. (" linkyard" oder " Anbieter"). Sie" bezeichnet das Unternehmen, das Sie bei der Annahme dieser Bedingungen vertreten, oder, falls dies nicht zutrifft, Sie selbst. Wenn Sie im Namen Ihres Arbeitgebers oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, sichern Sie zu und gewährleisten, dass:
Sie die volle rechtliche Befugnis haben, Ihren Arbeitgeber oder eine solche Einrichtung an diese Bedingungen zu binden;
dass Sie diese Bedingungen gelesen und verstanden haben; und
dass Sie diesen Bedingungen im Namen der Partei, die Sie vertreten, zustimmen.
Wenn Sie nicht die rechtliche Befugnis haben, Ihren Arbeitgeber oder die betreffende juristische Person zu verpflichten, klicken Sie bitte nicht auf "Ich stimme zu" (oder eine ähnliche Schaltfläche oder Checkbox), die Ihnen angezeigt wird, und nutzen Sie kein für Sie eingerichtetes Phonemos-Abonnement. Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie sich mit einer E-Mail-Adresse Ihres Arbeitgebers oder einer anderen juristischen Person anmelden, Ihr Handeln Ihren Arbeitgeber oder diese juristische Person an diese Bedingungen bindet und das Wort "Sie" sich auf Ihren Arbeitgeber oder diese juristische Person bezieht.
Diese Bedingungen müssen nicht unterzeichnet werden, um verbindlich zu sein. Sie erklären Ihr Einverständnis mit diesen Bedingungen, indem Sie bei der Registrierung für Phonemos, bei der Bestellung oder Bezahlung unserer Rechnung oder bei der Nutzung und dem Zugriff auf das Produkt auf "Ich stimme zu" klicken, je nachdem, was früher eintritt.
1. Präambel
1.1 Der Provider ist der Anbieter von Phonemos, einem Softwareprodukt, das Ihnen als Software-as-a-Service (" SaaS") Service zur Verfügung gestellt wird. Der Kunde nimmt die vom Anbieter bereitgestellten SaaS-Dienste für die Dauer des Vertrages in Anspruch.
1.2 Der vorliegende Vertrag regelt die SaaS-Dienste des Providers, die der Provider dem Kunden zur Verfügung stellt.
2. Geltungsbereich der Bedingungen
2.1 Zusammen mit dem bestätigten Angebot, der Service Level Agreement (SLA) und allen anderen Vertragsdokumenten bilden diese Bedingungen den endgültigen Vertrag (im Folgenden "Vertrag" genannt) zwischen dem Kunden und linkyard ltd. Diese Bedingungen sind ein integraler Bestandteil aller Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen.
2.2 Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen dem Kunden und dem Anbieter, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt, gesetzlich zwingend vorgeschrieben oder von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Mit der Nutzung der Dienste des Anbieters erklären sich die Kunden und Nutzer mit diesen Bedingungen einverstanden.
3. Allgemeiner Gegenstand der Bedingungen
3.1 Diese Vereinbarung gilt für die Nutzung der Phonemos Software gemäß der aktuellen Produktbeschreibung als Cloud-Angebot. Phonemos wird dem Kunden vom Anbieter als SaaS zur Verfügung gestellt. Dies beinhaltet u.a. die Bereitstellung von Lizenzen und der Cloud Services durch den Anbieter an den Kunden. Der Kunde wird in die Lage versetzt, die auf den Servern des Anbieters oder eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und laufende Software während der Laufzeit dieses Vertrages über eine Internetverbindung für eigene Zwecke zu nutzen.
3.2 Diese Bedingungen gelten für ein oder mehrere Phonemos Abonnements (" Abonnement"), die jeweils individuell geltende Abrechnungszeiträume, Preispläne oder Nutzerzahlen haben. Jedes Abonnement kann einzeln gekündigt werden, wobei unter besonderen Umständen Abhängigkeiten zwischen den Abonnements bestehen können.
3.4 Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
3.5 Phonemos darf nicht zum Speichern oder Einstellen von Inhalten genutzt werden, die rechtswidrig, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch, betrügerisch, die Privatsphäre anderer verletzend, unerlaubt, obszön, vulgär, pornographisch, gotteslästerlich, Nacktheit oder sexuelle Handlungen enthalten oder darstellen oder in sonstiger Weise unangemessen oder rechtswidrig sind.
3.6 Alle Nutzer des Kunden, die mit Phonemos zusammenarbeiten, müssen die in diesem Abschnitt 3 ("Allgemeiner Gegenstand der Bedingungen") dargelegten Verhaltensregeln und Richtlinien für die zulässige Nutzung befolgen. Verstößt der Kunde gegen diese Richtlinie oder eine andere Bestimmung dieses Vertrages, ist linkyard berechtigt, das Konto des Kunden sofort und ohne vorherige Ankündigung auszusetzen oder zu kündigen, was die Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag nicht berührt.
4 Lizenzverwaltung
4.1 Der Anbieter ist verpflichtet, für den Kunden alle erforderlichen Lizenzen oder Abonnements zu beschaffen, die für die Erfüllung des vorliegenden Vertragszwecks erforderlich sind. Dabei stellt der Anbieter entweder direkt die Lizenz her und tritt als Lizenzgeber auf oder er vermittelt im Falle von Drittkomponenten den Abschluss eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem Lizenzgeber, ohne selbst Partei des Lizenzvertrages zu sein. Die Abwicklung solcher Lizenzverträge, namentlich die Zahlung der Lizenz- oder Abonnementsgebühren, erfolgt über den Provider.
5 Systemumgebungen
5.1 Der Anbieter stellt eine voll lizenzierte Umgebung für den produktiven Einsatz zur Verfügung, deren Umfang sich nach dem im unterzeichneten Angebot dargestellten Abonnementplan richtet.
5.2 Der Anbieter stellt auf Anfrage eine temporäre Testumgebung zur Durchführung von Integrationstests oder ähnlichen Testarten zur Verfügung. Aus Gründen der Ressourcenoptimierung wird die Testumgebung nach einigen Stunden der Nichtnutzung automatisch gestoppt. Der Kunde kann die Reaktivierung der Testumgebung verlangen.
5.3 linkyard ist berechtigt, Phonemos um neue Funktionen zu erweitern, Funktionen zu entfernen, Module auszusetzen oder dauerhaft einzustellen.
6 Systembetreuung, Support und Fehlerbehebung
6.1 Es kann zu Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Leistungen kommen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen. Hierzu zählen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, technische Gegebenheiten des Internets, die vom Anbieter nicht beeinflusst werden können, sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit solche Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keinen Einfluss auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
6.2 Das Störungsmanagement und die Störungsbeseitigung sind in jedem Abonnementplan enthalten. In den Business- und Enterprise-Abonnements ist zusätzlich bis zu einer Stunde Support pro Monat enthalten. Diese Stunden können nicht kumuliert werden. Zusätzliche produktbezogene Beratungs- und Supportleistungen werden zu dem in Ihrem Vertrag bzw. Angebot angegebenen Tarif berechnet.
6.3 Der Anbieter bietet verschiedene Optionen in Bezug auf Service Level (Standby-Zeiten/Reaktionszeiten/Systemverfügbarkeit), Backup-Pläne und Business Continuity Pläne an. Jeder Abonnementplan beinhaltet ein bestimmtes SLA-Level, das jedoch als kostenpflichtige Option aufgerüstet werden kann. Die verschiedenen Optionen sind in der Service Level Agreement (SLA) zu finden die zusammen mit dem unterzeichneten Angebot und diesem Dokument einen integralen Bestandteil des Vertrags bildet.
6.4 Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass sich die im SLA aufgeführten Reaktionszeiten ausschließlich auf Störungsmeldungen und Supportanfragen des Kunden beziehen, die über das Ticketing-Portal des Anbieters( https://servicedesk.linkyard.ch) gemeldet werden.
7 Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde wird den Anbieter im Rahmen des Zumutbaren bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag unterstützen. Bei unterlassener Mitwirkung oder bei durch den Kunden oder Dritte verursachten Störungen, die der Kunde zu vertreten hat, steht es dem Anbieter frei, den entsprechenden Mehraufwand zu verweigern oder nach Aufwand zu verrechnen.
7.2 Vorbehaltlich dieser Bedingungen und während der jeweiligen Abonnementlaufzeit kann der Kunde auf die Cloud-Produkte zugreifen und sie für seine eigenen geschäftlichen Zwecke bzw. für den persönlichen Gebrauch nutzen, und zwar in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen, der jeweiligen Bestellung und der Dokumentation. Die Ihnen in diesem Abschnitt 7.2 gewährten Rechte sind nicht exklusiv, nicht unterlizenzierbar und nicht übertragbar.
7.3 Beschränkungen: Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anders gestattet, dürfen Sie nicht: (a) Phonemos zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen oder abgeleitete Werke von Phonemos zu erstellen; (b) Phonemos zu vermieten, zu verleasen, zu vertreiben, zu verkaufen, in Unterlizenz zu vergeben, zu übertragen oder Dritten zugänglich zu machen; (c) Phonemos zum Nutzen Dritter zu verwenden; (d) Phonemos in ein Produkt oder eine Dienstleistung einzubinden, die Sie Dritten zur Verfügung stellen; (e) in Mechanismen von Phonemos einzugreifen oder diese anderweitig zu umgehen, die dazu bestimmt sind, Ihre Nutzung zu beschränken; (f) den Quellcode, die zugrundeliegenden Ideen, Algorithmen, Dateiformate oder nicht-öffentlichen APIs von Phonemos zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu übersetzen oder anderweitig zu versuchen, diese zu erhalten oder abzuleiten, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht ausdrücklich erlaubt (und dann nur nach vorheriger Benachrichtigung von uns); (g) in Phonemos enthaltene urheberrechtliche oder sonstige Hinweise zu entfernen oder unkenntlich zu machen; (h) die Cloud-Produkte für Wettbewerbsanalysen oder zur Erstellung von Konkurrenzprodukten zu verwenden; (i) Informationen über die Leistung von Phonemos öffentlich zu verbreiten; oder (j) Dritte zu ermutigen oder zu unterstützen, einen der vorgenannten Punkte zu tun.
8 Zahlungsmodalitäten und Preis
8.1 Der vom Kunden geschuldete Preis für eine Phonemos-Instanz setzt sich zusammen aus:
einer Grundgebühr für eine Phonemos-Instanz inklusive einer Site, 100 GB Speicherplatz, pro Monat
einer Gebühr für Redakteurslizenzen, pro Benutzer und Monat
Optional: eine Gebühr pro zusätzlicher Site, pro Monat
Optional: eine Gebühr pro zusätzlichem Speicherplatz, pro Monat
Optional: eine Gebühr für zusätzliche Viewer-Lizenzen, pro Nutzer und Monat
Optional: eine Gebühr für die Freischaltung bestimmter optionaler Funktionen, pro Monat
Optional: Gebühren für andere verbrauchsabhängige Kosten, z. B. wenn die Anzahl der übersetzten Zeichen die in der Grundgebühr enthaltene Menge übersteigt
Einmalige Gebühren, z.B. für Support, Integration, Migration
8.2 Der Gesamtpreis kann entweder monatlich (nur per Kreditkarte) oder jährlich (per Überweisung oder Kreditkarte) bezahlt werden. Für Nicht-DACH-Länder kann die Überweisung nur für Zahlungen über CHF 5'000 akzeptiert werden. Rechnungen für Überweisungen sind innerhalb von 30 Tagen netto fällig.
8.3 Ob der Preis jährlich oder monatlich bezahlt wird, bestimmt auch die Länge der individuellen Abonnementsperiode.
8.4 Monatliche Preise werden am Ende eines Abonnementsmonats nach Verbrauch in Rechnung gestellt.
8.5 Jahrespreise werden zu Beginn eines Abonnementzeitraums für das gesamte Jahr in Rechnung gestellt. Anpassungen innerhalb des Abonnementzeitraums werden bei Aktivierung bis zum Ende des laufenden Abonnementzeitraums in Rechnung gestellt.
8.6 Ausgeschriebene Preise enthalten keine Mehrwertsteuer.
9 Haftung des Anbieters
9.1 Die Haftung des Anbieters für etwaige Schäden des Kunden oder Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Ausschluss bezieht sich sowohl auf Schäden, die dem Kunden unmittelbar entstehen, als auch auf Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden.
10 Datenschutz und Vertraulichkeit
10.1 Der Kunde ist für die durch Phonemos durchgeführte Datenverarbeitung verantwortlich (GDPR: "data controller"). Alle Inhalte, die in eine Phonemos-Instanz hochgeladen und gespeichert werden, sind Eigentum des Kunden.
10.2 Der Anbieter stellt als Datenverarbeiter die Einhaltung der GDPR sicher.
10.3 Die Parteien stellen sicher, dass sie alle datenschutzrechtlichen Anforderungen einhalten. Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass er alle erforderlichen Zustimmungen zur Datenverarbeitung von Personen einholt, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Im Falle der Nichteinhaltung stellt er den Anbieter bei Ansprüchen Dritter schadlos.
10.4 Der Anbieter ist verpflichtet
den Kunden so schnell wie möglich während der Laufzeit des Vertrages über jeden Zugriff auf personenbezogene Daten durch Behörden oder unbefugte Dritte zu informieren, sofern dieser bekannt ist, und
nach Beendigung der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle Daten nach Wahl des Kunden zu löschen oder zurückzugeben.
10.5 Zwingendes Recht, das den vorgenannten Verpflichtungen entgegensteht, bleibt vorbehalten.
10.6 Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Provider Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden oder Dritter hat, vereinbaren die Parteien bei Bestellung eine Data Processing Agreement (DPA).
10.7 Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller Tatsachen, Informationen und Daten einschließlich der dazugehörigen Unterlagen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden und die weder öffentlich bekannt noch allgemein zugänglich sind ("vertrauliche Informationen"). Zu den vertraulichen Informationen gehören auch Analysen, Zusammenfassungen und Auszüge, die auf der Grundlage vertraulicher Daten erstellt wurden.
10.8 Jede Partei stellt sicher, dass ihr Personal und von ihr beauftragte Dritte (einschließlich ihres Personals) zur Geheimhaltung der ihnen anvertrauten oder ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen verpflichtet sind.
10.9 Die Offenlegung von vertraulichen Informationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, vertrauliche Informationen innerhalb seiner Unternehmensstruktur ohne Zustimmung des Anbieters weiterzugeben. Der Anbieter darf vertrauliche Informationen innerhalb seiner Unternehmensstruktur sowie an vom Kunden zugelassene Unterauftragnehmer ohne Zustimmung des Kunden weitergeben, sofern dies für die Erbringung der Leistung erforderlich ist und die Empfänger entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen schriftlich eingegangen sind.
10.10 Die Geheimhaltungsverpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder nach Erbringung der vereinbarten Leistungen.
11 Dauer des Vertrages und Änderung des Leistungsumfangs
11.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
11.2 Abonnements können zum Ende eines Abonnementzeitraums (vgl. Ziffer 8.3) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
11.3 Downgrades (z.B. Anzahl der Lizenzen) können nur zum Ende einer Abonnementsperiode vorgenommen werden.
11.4 Upgrades können jederzeit durchgeführt werden.
11.5 Der Vertrag kann aus wichtigem Grund jederzeit außerordentlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Verstößen gegen die Ziffern 3.5 und 7.3 vor.
12 Vertragsbestandteile
12.1 Die integrierten Bestandteile dieses Vertrages sind in absteigender Reihenfolge:
kundenspezifisch ausgearbeitete Dienstleistungsverträge (sofern vorhanden)
das unterzeichnete Angebot
die vorliegenden Dienstleistungsbedingungen (das vorliegende Vertragsdokument)
die
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz des Anbieters zuständige Gericht ausschließlich zuständig, es sei denn, ein anderes Gericht ist aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschließlich zuständig.
13.2 Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
14. Schlussklauseln
14.1 Im Falle von Widersprüchen gehen die ranghöheren Dokumente immer den rangniedrigeren Dokumenten vor. Gibt es mehrere Versionen dieser Dokumente, so haben die zeitlich jüngeren Dokumente Vorrang vor den älteren Dokumenten.
14.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke ist eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.